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Rathausturm mit Copernicus-Denkmal

Volker Krüger

Beiträge zur Familiengeschichte

Die Thorner Räthe und Bürgermeister der Familie Krüger

aus
Hans-Joachim
Festschrift zum 85. Geburtstag von Hans-Joachim Krüger, Altthorn, S. 26 ff
Dortmund Februar 1998

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[Die Festschrift ist Hans-Joachim Krüger dem zweiten Sohn von Joachim August Krüger
und Käthe Johanna Huhse, beide Altthorn, gewidmet.] Sprung in die Genealogie dieses Paares


 

Die Zahl in blauer eckiger Klammer, z.B.: [23], bezeichnet in diesem Dokument immer den jeweiligen Seitenanfang im Original.

[26] Zu Beginn des 19. Jahrhunderts, also in der Blüte der Romantik, war es höchst modern, Fakten aus der Vergangenheit zu sammeln. Dieser Tatsache verdanken wir einen wichtigen Teil unseres heutigen Wissens über die Thorner Familie Krüger.

Aus dieser Zeit nämlich stammt der zur 600-Jahr Feier der Stadt Thorn 1832 herausgegebene "Thorner Ehrentempel oder Verzeichniß der Bürgermeister und Rathmänner der Stadt Thorn von den frühesten Zeiten bis zur Gegenwart errichtet, und mit geschichtlichen Notizen versehen von Dr. Karl Gotthelf Prätorius" Titelseite des Prätorius von 1832, hier künftig nur noch als Prätorius bezeichnet, obwohl dieser Autor noch weitere Werke zur Geschichte der Stadt Thorn geschrieben hat.

Prätorius hat vorangegangene Veröffentlichungen mit ähnlichem Thema durch weitere Funde ergänzt und die Bürgermeister und Räte der Stadt Thorn erstmals tabellarisch aufgeführt.

Der nebenstehende Auszug Tabelle der Bürgermeister Krüger nach Prätorius aus Festschrift für Hans-Joachim Krüger, S. 28 zeigt sowohl den Aufbau der Tabelle als auch die Räte und Bürgermeister namens Krüger.

Praetorius, der selbst aus einer Thorner Bürgermeisterfamilie stammt, hat die verschiedenen Krüger mit römischen Ziffern belegt. Er schreibt hierzu selbst: "Obwohl am hiesigen Orte das Patriciat im eigentlichen Sinne des Worts nicht eingeführt war, so wurden doch mehrere Familien, wie dies nun schon einmal in der Welt zu gehen pflegt, und auch wohl bis zu ihrem angeblichen Ende gehen wird, vor anderen Familien dadurch ausgezeichnet, daß aus ihnen öfters als aus den übrigen, Personen in den Rath gekoren wurden, und habe ich solche Familien durch die ihrem Namen beigefügte römische Zahl bezeichnet."

Prätorius zeichnet mit der Zahl also nicht die Folge gleicher Namen aus, sondern ist durchaus der Meinung, daß diese Personen alle einer Familie angehören. Woher er diese Kenntnis hat, ist nicht bekannt.

Dies erstaunt um so mehr, als zu Lebzeiten der Personen, um die es hier geht, die Schreibweise des Namens von vollkommen untergeordneter Bedeutung war. (Siehe hierzu auch Seite 36: Besitzverhältnisse des Gutes Gostkowo.Abschrift aus Märker, S. 215 Hier wird der Name eindeutiger Familienangehöriger auf vier verschiedene Weisen geschrieben. Den Beteiligten selbst scheint die Schreibweise gleichgültig gewesen zu sein. Prätorius jedenfalls nennt alle "Krüger". Zu der abgebildeten Aufstellung der Räte der Stadt Thorn sollte man noch wissen, daß in der hier interessierenden Zeit, Räte bereits auf Lebenszeit gewählt wurden, d.h. sie waren - von Ausnahmen abgesehen - vom Jahre ihrer Erstberufung bis zu ihrem Tode im Rat der Stadt Wernicke, Geschichte Thorns I, S.26, das Jahr 1525 betreffend.

Eine weitere für uns wichtige Quelle ist der Maerker1) Titelbild des Maerker, 1899 aus dem Jahre 1899. Dieses ist zwar ein sehr trockenes und umfangreiches Werk, in welchem der Verfasser anhand der ihm zugänglichen "Grundbuchakten" Verkäufe und Beleihungen der Besitzungen im Kreise Thorn von Beginn an zusammenstellt, aber gerade hierdurch - insbesondere bei Regelung von Erbschaftsangelegenheiten - werden Verwandtschaftsbeziehungen von Personen aufgedeckt, die sich ansonsten nicht so leicht erschlossen hätten. Im Anhang Quellen zur Familiengeschichte habe ich alle Fundstellen mit dem Namen Krüger aufgelistet zunächst einmal ohne Rücksicht darauf, ob ein verwandtschaftliches Verhältnis zu diesen Personen nachgewiesen ist oder überhaupt besteht.

Vergleicht man nun beide Aufstellungen, so fällt zunächst auf, daß Michael Krüger IV bei Maerker nicht vorkommt dafür aber zur gleichen Zeit ein Bürgermeister, Burggraf und Culmischer Landschöppe Heinrich Krüger.

Es darf wohl zu Recht angenommen werden, daß es sich hierbei um die gleiche Person handelt, die wahrscheinlich beide Vornamen geführt hat. Onkel Horst hat in seinem Buch nur die Bezeichnung Heinrich Krüger IV benutzt und ist auf diese Unstimmigkeit nicht weiter eingegangen.

In seinem Buch über unsere Familie hat Onkel Horst den naheliegenden Versuch unternommen, die mit römischen Zahlen bezeichneten Krügers des Prätorius in den Krügers der "Grundbuch"-Eintragungen bei Maerker wiederzuerkennen. Dies ist ihm allerdings nicht in jedem Fall gelungen.

Auf Seite 20 versucht er diese Identifizierung am Beispiel des Gutes Gostkau. Die erste Fehlinterpretation unterläuft ihm mit dem Satz "Heinrich hat es im Jahre 1490 erworben".

Die Sammlung von Maerker ist natürlich keine vollkommene Abschrift eines vorhandenen Grundbuches heutiger Ausprägung, sondern die Aneinanderreihung der noch aufgefundenen Resturkunden. Diese bestehen aber nicht nur aus Verkaufs- sondern auch aus Beleihungsurkunden. Maerker schreibt auch nicht, daß Heinrich Gostkau 1490 gekauft hat, sondern daß ihm das Gut 1490 gehörte. Diese Jahreszahl findet sich übrigens bei allen Gütern des Heinrich Krüger. Es ist geradezu unwahrscheinlich, daß er alle Güter in diesem Jahr gekauft hat. Viel wahrscheinlicher ist, daß den Chronisten eine Vermögensaufstellung des Heinrich Krüger aus diesem Jahr vorgelegen hat. Ich vermute, daß es sich dabei um die am häufigsten genannte Fundstelle Thorner Archiv XIV. 42 handelt. Andere genannte Quellen sind, wie Toeppen oder Woelky, selbst Historiker, insofern also gewissermaßen Vorgänger von Maerker.

Diese falsche Interpretation der Maerkerschen Angaben führt auch zu dem offensichtlichen Fehler auf Seite 21: 1687 verkaufen Lucas und Nicolaus ihre Anteile nicht an Lichtfus, sondern "1687 war Lichtfuß Besitzer." Da die beiden - nach Horsts Angabe S. 20 - bereits 1571 und 1585 in Wittenberg studierten, kann dies bei normaler Lebenserwartung auch nicht möglich gewesen sein.

Diesen Nicolaus hat Horst - vermutlich versehentlich - falsch dem Nicolaus Krüger V zugeordnet. Hierfür spricht, daß er diese Zahl erst im letzten Moment an den betreffenden Stellen in die schon vorliegende getippte Reinschrift handschriftlich eingefügt hat.

Horst schreibt, daß Lucas Krüger VI die Pfandsumme aufteilt und sie seinen Söhnen Nicolaus V, Lucas und Georg vererbt.

Zum einen ist es natürlich sehr unwahrscheinlich, daß der Vater dem Sohn im Rat folgt. Von Ausnahmen abgesehen war der Rat doch eigentlich ein Senat, d. h. in diesen wurde man in der Regel zum Ende eines erfolgreichen Lebens gekoren. Man mußte sich schon einiges an Verdiensten um die Stadt und den Handel erworben haben. Hierfür spricht auch die meist recht kurze Spanne zwischen Kür und Tod.

In diesem Zusammenhang ist weiterhin zu beachten, daß sich Nicolaus V - nach Horst S. 20 unten - 1571 in Wittenberg als Student immatrikuliert, also vermutlich noch recht jung ist. Das damals übliche Alter für Studienanfänger lag bei siebzehn/achtzehn Jahren. Und 1579, also 8 Jahre später - also mit vermuteten 25 bis 26 Jahren wird er in den Rat gekoren? Zumindest äußerst unwahrscheinlich!

Aber für noch unwahrscheinlicher halte ich die implizite Annahme, daß zuerst der Sohn in den Rat gewählt wurde und dann erst der Vater!

Wenn ich die nebenstehenden Angaben in der Tabelle von Prätorius richtig deute, dann ist Nikolaus Krüger V doch wohl spätestens 1580, also ein Jahr nach seiner Kür verstorben. Hierfür spricht erstens, daß es sehr wenige Angaben über ihn gibt, ja, daß er bei manchen Chronisten gar nicht genannt wird und zweitens, daß schon 1581 ein anderes Familienmitglied, nämlich Lucas Krüger VI, der vermeintliche Vater von Nicolaus V, in den Rat gekoren wurde.

Es ist zwar - wenn auch selten vorgekommen, daß Mitglieder ein und derselben Familie gleichzeitig im Rate saßen, aber eigentlich war es nach Kulmer Recht (siehe Cap, 1 unten) verpönt.

Für mich steht nach dem Gesagten fest, daß es sich bei Nikolaus Krüger, dem hier zitierten Erben von Gostkau, nicht um den Nikolaus Krüger V bei Prätorius handelt.

Zur Zeit arbeite ich an dem Versuch einer plausiblen Darstellung der familiären Beziehungen der bei Prätorius genannten Krügers. Hierzu werde ich mich einer bereits weit fortgeschrittenen Zeitstrahlbetrachtung bedienen, in die weitere Auswertungen der "Grundbuch"-Einträge bei Maerker einfließen werden. Für die Veröffentlichung in dieser Festschrift ist der Erkenntnisstand jedoch noch nicht weit genug fortgeschritten.

Ein Angelpunkt bei der Rekonstruktion des 'missing links' zwischen den Thorner und den Altthorner Krügers ist natürlich Hans Krüger.

Er ist unser erster urkundlich nachgewiesene Vorfahre in Altthorn, aber auch schon in Thorn taucht ein junger Mann gleichen Namens und mit zu unserem Hans Krüger passenden Alter auf.

Das von Horst (S. 7) beschriebene Ringelstechen hat tatsächlich stattgefunden. Es war nicht nur von ihm hinzugedichtetes, malerisches Beiwerk, wie man aus seinen eigenen einleitenden Worten hätte schließen können.

Zernecke weiß hierzu unter dem Jahr 1583 zu berichten: "Den 21. Febr ist ein Stechen mit Kröllen sehr kostbar und zierlich gehalten worden: den Danck hat Heinrich Ritter den Kranz Hanz Krüger davon getragen; dem ersten hat Jfr. Anna Paulmarmin den Ring, dem andern Jfr. Barbara Trostin den Krantz, überreicht. " Und in der Geschichte Thorns aus Urkunden, Dokumenten und Handschriften bearbeitet von Dr. Julius Emil Wernicke, 2.Band, Thorn 1842, Seite128 findet man ergänzend: "die übrigen, welche leer ausgegangen, sind gewesen: Georg Siffert und Fabian Tenk. "

Was waren das für junge Männer? Um Hans Krüger richtig einschätzen zu können, erschien es mir wichtig festzustellen: Waren es Bauerburschen, die zur Belustigung der vornehmen Gesellschaft dienten oder waren es Söhne angesehener Familien?

Zuerst wurde ich bei Maerker fündig: Der Sieger Heinrich Ritter könnte der Familie des Tylmann Ritter entstammen, der am 25.Juni 1346 das Rittergut Sängerau als erblichen und ewigen Besitz erwarb (Maerker, Seite 488).

Bei Prätorius fand ich den nächsten: Der unterlegene Georg Siffert gehörte höchst wahrscheinlich zu der Thorner Ratsfamilie Siewert (Prätorius, S. 37:"Michael Siewert, Rathmann 1567-1578; Wir besitzen eine von ihm eigenhändig geschriebene Notiz, in der er sich unterschreibt: Szyfferth. Er war aus Danzig gebürtig" Und Prätorius, Seite 40: "Michael Siewert II, Rathmann von 1588 - 1592. " Und weiter Seite 41 der Volltreffer:

" Georg Sievert III Rathmann 1596, Bürgermeister 1602, 3 x Präsident, 1 x Burggraf gestorben 1613." Soweit kann es also ein Verlierer beim Ringestechen bringen.

Und als ob dies noch nicht genug wäre: Prätorius Seite 41: "Fabian Tenck.- Rathmann 1599, Bürgermeister 1610, 1 x Präsident, 1 x Burggraf gestorben 1613."

Unser Hans Krüger war also bestimmt nicht als einziger ein Bauernbursche aus der Gegend, sondern gehörte mit Sicherheit - wie Horst ja schon vermutete - der Famile Lucas Krüger VI an, der von 1581 bis 1595 im Rate saß. Zu seinen Erben gehörte er - wie wir von Maerker wissen - nicht, aber als Sohn des 1579 verstorbenen Michael Heinrich Krüger IV oder dessen nur ein Jahr dem Rat angehörigen Nachfolgers (und Bruders?) Nicolaus V kommt er durchaus in Frage.

') Hans Maerker: Geschichte der ländlichen Ortschaften und der drei kleineren Städte des Kreises Thorn in seiner früheren Ausdehnung vor der Abzweigung des Kreises Briesen i.J. 1888; Danzig 1899 - vorrätig in der Niedersächsischen Landesbibliothek, derzeit allerdings ausgeliehen an das Geburtstagskind, Hans-Joachim Krüger


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letzte Aktualisierung: 19.08.2008