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[XXI]
Nach dem Tode des letzten Polnischen Erb-Königes, Sigismunds Augusts, im ersten Interregno in Polen, 1573, kamen die Stände von Polen und Litthauen, zu Warschau, zusammen, von denen schon der allergrößeste Theil aus Evangelischen, Reformirten und Griechischen Herren bestand, kaum alle catholische Bischöfe ausgenommen, weil darunter auch schon viele wankten. Hier, gerade zum Besten der Römischen, machte dann die General-Conföderation das ewige Grundgesetz der neuen Republik Polen, daß alle im christlichen Glauben von einander unterschiedene völlig einander in allem gleich, und für einander, wegen aller Beunruhigung und Nachtheile, gänzlich sicher seyn sollten, dergestalt, daß für jeden die vollkommenste Gewissensfreyheit, Glaubensbekenntnisse und Religionsübung, nach Gefallen, statt haben und ungekränkt verbleiben sollte. Dieses so christliche als Staatskluge Grundgesetz, mit welchem die Republik Polen gegründet worden, und, in der That, in Ansehung ihrer Verfassung und Freyheit, eigentlich darauf beruhet, beschworen die Stände der neuen Republik, sich, untereinander, steif, fest und unverbrüchlich zu halten, und es ist dasselbe, seit dem, noch allemal, bey jedem Interregno, und [XXII] bey jeder Königswahl, erneuert, zum Grunde geleget worden, biß auf einige kleine Abänderungen in nachherigen Zeiten, und dann biß auf einige Einschränkungen in neuern Zeiten, welche die Uebermacht einer nun stärker gewordenen Parthry gewaget hat, da das Gesetz selbst, ehedem, die meisten, sich dann ganz gleiche, Partheyen, selbst mit Bruderliebe gegen den damals kleinsten Theil von den Partheyen, gemacht und beschworen hatten. Da nun die, zwar nicht polnische, sondern nur zu Polen gehörige, deutsche Provinz Preußen, nachher, vorgedachte General-Conföderation auch annahm, so kamen ihr denn auch alle darinnen enthaltenen Religionsvortheile zu gute, und so erhielt denn auch, die preußische Stadt Thorn darinnen, eine neue gegründete Sicherheit über die in derselben angefangene und ohnedem schon privilegirte Kirchen-Reformation, daß sie nun, von innen und außen, deshalb geschützet zu seyn, sich versprechen konnte.
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