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Rathausturm mit Copernicusdenkmal
Beyträge zur

Geschichte der Stadt Thorn

aus guten und zuverlässigen Quellen
gesammlet von

George Gottlieb Dittmann
Es. Ehrw. Ministeriums Candidat und öffentlicher Lehrer an der
Neustädtischen Schule in Thorn.

_________________
1789.
Diese Seite ist ein Dokument mit einem Kapitel Text

Abhandlung von dem
Zustande des Christenthums in Preußen, besonders der
Kirchen und Schulen in der preußischen Stadt, Thorn,
in ältern und neuern Zeiten.


 
§. 12.
Allgemein gegründete Sicherheit auch für die hieselbst schon privilegirte Reformation.

Die Zahl in blauer eckiger Klammer, z.B.: [23], bezeichnet in diesem Dokument immer den jeweiligen Seitenanfang im Original.

[XXI]

     Nach dem Tode des letzten Polnischen Erb-Königes, Sigismunds Augusts, im ersten Interregno in Polen, 1573, kamen die Stände von Polen und Litthauen, zu Warschau, zusammen, von denen schon der allergrößeste Theil aus Evangelischen, Reformirten und Griechischen Herren bestand, kaum alle catholische Bischöfe ausgenommen, weil darunter auch schon viele wankten. Hier, gerade zum Besten der Römischen, machte dann die General-Conföderation das ewige Grundgesetz der neuen Republik Polen, daß alle im christlichen Glauben von einander unterschiedene völlig einander in allem gleich, und für einander, wegen aller Beunruhigung und Nachtheile, gänzlich sicher seyn sollten, dergestalt, daß für jeden die vollkommenste Gewissensfreyheit, Glaubensbekenntnisse und Religionsübung, nach Gefallen, statt haben und ungekränkt verbleiben sollte. Dieses so christliche als Staatskluge Grundgesetz, mit welchem die Republik Polen gegründet worden, und, in der That, in Ansehung ihrer Verfassung und Freyheit, eigentlich darauf beruhet, beschworen die Stände der neuen Republik, sich, untereinander, steif, fest und unverbrüchlich zu halten, und es ist dasselbe, seit dem, noch allemal, bey jedem Interregno, und [XXII] bey jeder Königswahl, erneuert, zum Grunde geleget worden, biß auf einige kleine Abänderungen in nachherigen Zeiten, und dann biß auf einige Einschränkungen in neuern Zeiten, welche die Uebermacht einer nun stärker gewordenen Parthry gewaget hat, da das Gesetz selbst, ehedem, die meisten, sich dann ganz gleiche, Partheyen, selbst mit Bruderliebe gegen den damals kleinsten Theil von den Partheyen, gemacht und beschworen hatten. Da nun die, zwar nicht polnische, sondern nur zu Polen gehörige, deutsche Provinz Preußen, nachher, vorgedachte General-Conföderation auch annahm, so kamen ihr denn auch alle darinnen enthaltenen Religionsvortheile zu gute, und so erhielt denn auch, die preußische Stadt Thorn darinnen, eine neue gegründete Sicherheit über die in derselben angefangene und ohnedem schon privilegirte Kirchen-Reformation, daß sie nun, von innen und außen, deshalb geschützet zu seyn, sich versprechen konnte.

   
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§. 11. Die Lutheraner erlangen die Religions-Freyheit hieselbst.
§. 13. Erste Streitigkeiten mit den Römischcatholischen hieselbst.
 

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© 2000   Volker J. Krueger, heim@thorn-wpr.de
letzte Aktualisierung: 13.03.2004