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Rathausturm mit Copernicus-Denkmal

Dr. Reinhold Heuer




Mitteilungen des Coppernicus-Vereins für Wissenschaft und Kunst, Heft 42, 1934, S. 122-155



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Die Holländerdörfer in der Weichselniederung um Thorn

Anmerkungen mit *)

 

Die Zahl in blauer eckiger Klammer, z.B.: [23], bezeichnet in diesem Dokument immer den jeweiligen Seitenanfang im Original.

124*) 1 Gulden oder Florin = 30 Groschen = 90 Schillinge.
125*) Nachbar mhd. nachgebur = der (mit andern) nahe zusammen Angesiedelte, der Dorfgenosse.
126*) Die Grenze von 10 Meilen für die Verfolgung bedeutet einen Tagesritt. Wird der Dieb auf der Flucht ergriffen, so urteilt ihn im abgekürzten Verfahren ein sofort einzuberufendes Notgericht ab; normale Strafe für Pferd- oder Kuhstehlen: Hängen. Die Strafvollstreckung konnte nur durch den Henker erfolgen, der dafür eine bestimmte Gebühr erhielt (der nächste Galgen und Henker befand sich wohl in Thorn auf dem sog. "Galgenberg", wohin also der Dieb gebracht werden mußte). Diese Henkergebühren und sonstige Unkosten wurden auf die Nachbarn des Dorfes "nach Hubenschlag" umgelagt, d.h. nach der Anzahl ihrer ordentlichen Hufebnstücke (Gegensatz: die außerhalb derselben liegenden Äcker, die "Beiländer", Grimm, Wörterbuch). - Frdl. Mitteilung des Herrn Dr. Görlitz-Breslau.
127*) Podwoda, poln., bespannter Bauernwagen; auch die Pflicht, solchen in Kriegszeiten "für königliche Dienste" zu stellen; aber auch die Grundherren, die Starosten also u.a., machten asuf solche Fronfuhren Anspruch, und zwar auch in Friedenszeiten.
128*) Durch Herumsenden des Schulzenstocks? So in Ottlotschin noch vor 50 Jahren; damals hatte der ca. 1,25 Meter hohe Stock eine messingne Kugel, worauf zu lesen: "Im Namen des Königs".
134*) Ex actis consularibus: 1594, 31. X. "Holländers zu Alt-Thorn. Nach ausgegangenen 20 Jahren ist abermal ein Mietskontrakt aufs neue bestanden, und weil man die Wiedertäufer nicht aufm Lande leifen wollen, haben dieselbe mit consens des H. Verwalters sich verglichen und ihren Nachbarn die Nutzung überlassen", wohl erst jetzt, 1594, bei Erneuerung des Vertrages, denn die ersten 20 Jahre (1574ff.) war ja der Rat gebunden. - Noch 1555 hatte der Rat, "das gutt Alt Thorn" an Blasius Krause vermietet, "und ist aus dem Actu zu sehen, daß es ein bloßes Dorf jederzeit gewesen" ist (aber eben ein Dorf in vorholländischem Sinne).
136*) Im Jahre 1556 befiehlt König Sigismund August den Bischöfen und Räten der Lande Preußen auf dem Landtage zu Marienburg Vorschläge zu machen, in welcher Weise dem verderblichen Treiben der Wiedertäufer etc., die nicht nur die Religion, sondern auch d i e  b ü r g e r l i c h e  u n d  s t a a t l i c h e  O r d n u n g  v e r w i r r e n , begegnet werden könnte. Wölky, "Urkundenbuch des Bistums Culm" no. 1047. - Trotzdem die Stadt Thorn keine mennonitischen Bauern in ihren Dörfern duldete, sah sie sich doch 1622 genötigt, ein Edikt zu veröffentlichen "wider der Arianer und Mennonisten in hiesigen Niederungsortschaften angestellte Zusammenkünfte und daselbst von ihnen eingeführte Bücher". Zernecke, "Thorn. Chronike" nach Acta. Es handelt sich da wohl um Propaganda der etwa in Obernessau sitzenden mennonitischen Bauern unter den Holländerabkömmlingen der Thorner Stadtniederung.
143*) Noch im Jahre 1726 sagte z.B. der polnische König von den Holländern in Słonsk bei Ciechocinek, daß ihre Vorfahren s.Zt. auf wüsten und vernachlässigten Grundstücken angesetzt worden seien; sie hätten sie urbar gemacht, Gebäude aufgeführt, durch mancherlei Kriege durchgehalten, die königlichen Einkünfte verbessert; er nimmt sie unter königlichen Schutz, weil sie sich so nützlich erwiesen, ihre Zinsen pünktlich gezahlt und auch öffentliche Lasten übernommen hätten (Urkunde beim Schulzen von Sl/.).
146*) In den Kirchenbüchern der Gmeinden Gramtschen (Greboczyn), Rogau (Rogowo) und Leibitsch, die nicht in der Niederung, sondern auf der "Höhe" liegen, begegnet in den hundert Jahren seit 1696 nur e i n  Name holländischen Klanges: Martin Abrahams, 1716 Schreiber in Gramtschen, 1722 Mitnachbar in Rogau. Die Leute holländischer Abkunft bevorzugten die Niederung.
147*) 1628 wird die Frau des Leinewebers Isaac Cornelius, "unter der Dibauischen Herrschaft wohnend", mit ihren beiden Kindern getauft, (Susanna, Cornelius, Isaac).
148*) In Nessau sah ich vor langen Jahren eine holländische Bibel oder Postille. Anm. des Herausgebers.
148**) So sind z.B. im Gursker Kirchspiel von den 1614-36 getrauten 208 Paaren, also 416 Personen, ausdrücklich (neben zahlreichen Personen aus Nessau, Weichseltal, Langenau, Ottlotschin, Wollschewo, usw.) nur eine als aus der Mark Brandenburg, je 2 aus Bromberg und dem Marienwerderschen, 3 aus Danzig und Umgegend, 4 aus dem Posenschen, aber 9 aus Schlesien und 38 aus Pommern stammend bezeichnet; der Zuzug aus Pommern dauert auch noch weiter an, z.B. 1638-42: 15, 1645f: 14; vereinzelt finden sich Pommern noch bis in die 90er Jahre. Das gilt nicht nur von den Thorner Stadtdörfern; nach Erich Schmidt51) zogen aus der Neumark und aus Pommern seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts ungezählte Scharen über die Grenze nach Polen, das damals ein Hort religiöser Duldsamkeit war und zugleich auswärtiger Arbeitskräfte dringend bedurfte, um sich da niederzulassen - Polnischen Volkstums waren in Gurske Michal/ Kaczmarsz, der 1593 an den Thorner Rat in polnischer Sprache eine Bittschrift richtete, und ein Kusmirz in Scharnau, der 1604 wegen übler Aufführung aus der Dorfgemeinde ausgeschlossen wurde; von Gemeindegliedern muß sich, obwohl nicht ursprünglich polnischer Abstammung - die Namen im Kirchenbuch sprechen dagegen - doch allmählich eine größere Anzahl an die polnische Sprache gewöhnt haben, da die Einweihung der 1614 neuerbauten Gursker Kirche durch eine deutsche und eine polnische Predigt gefeiert wurde.
152*) Mit den beiden Archidiakonaten Wl/ocl/awek und Kruschwitz. Das nächstgelegene preußische Bistum Culm begriff nur das and auf dem rechten Weichselufer in sich (Einteilung Preußens in 4 Bistümer durch den Legaten Wilh. v. Modena, 29.7.1243). 1815 hattenn die Nessauer den Kirchendezem an das Domkapitel zu Wl/ocl/awek zu entrichten52).


 

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© 2000   Volker J. Krueger, heim@thorn-wpr.de
letzte Aktualisierung: 22.11.2008