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Rathausturm mit Copernicusdenkmal

Arthur Semrau

Die Watzenrode auf Fredau (Slawkowo) Kr. Thorn.



Mitteilungen des Coppernicus-Vereins für Wissenschaft u. Kunst zu Thorn, 1936


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44. Heft, S. 156-158


Die Zahl in blauer eckiger Klammer, z.B.: [23], bezeichnet in diesem Dokument immer den jeweiligen Seitenanfang im Original.

[156] Im 3. Hefte dieser Mitteilungen (S. 66) hatte G. Bender behauptet, daß die Notiz aus dem 18. Jahrh., nach der das Gut Fredau um das Jahr 1400 einem Ceserius Watzenrode gehört habe, falsch sei3). Maercker (Gesch. d. Kreises Thorn, Danzig 1899/1900 S. 239) nennt zwar den Cesarius Watzenrode; da aber seine Angaben ungenau und unvollständig sind, geben wir hier eine aus dem eben erschienenen ältesten altst. Schöffenbuche ergänzte Übersicht über die Besitzverhältnisse von Fredau. Sie dürfte umsomehr einiges Interesse beanspruchen, als die Mutter des Nic. Coppernicus eine geborene Watzenrode ist.

Die älteste Nachricht über Fredau stammt aus dem Jahre 1390. Nach dem Urkundenbuche des Bistums Kulm (I. Nr. 385) wird ein Streit zwischen den Domherren von Kulmsee und den "erbelingen zur Fredau und zu beiden Merkau" am 31. Mai 1390 durch den Vogt von Leipe entschieden. 1391 erfolgte eine Erbteilung so, daß Tyleman Stormer von seines Weibes wegen das Vorwerk zu Fredau erhielt (Schöffenb. Nr. 317). Der nächste [157] bekannte Besitzer von Fredau war der ehrsame und kunstreiche Meister Cesarius Watzenrode (Arzt?).

1405 kaufte Albrecht Rothe, Bürger zu Thorn, von seinem Verwandten Cesarius Watczenrode dessen Güter, das Vorwerk zu Fredau, darin ein Bergfried stand 4), im Werte von 800 m. und den Weingarten vor der Stadt Thorn im Werte von 400 m. gegen eine Leibrente (Schöffenb. Nr. 1348). Maercker gibt als Jahr der Erwerbung 1418 an. Dieser Irrtum in seiner Quelle erklärt sich daraus, daß die Verschreibung erst 1418 im Schöffenbuche eingetragen wurde. Wichtig ist der Vermerk, daß in dem Vorwerk ein Bergfried stand; es war also offenbar ein befestigter Landsitz. In die Zeit von 1405-1418 schiebt sich eine andere Notiz bei Maercker aus dem Jahre 1414 ein (ohne Angabe der Quelle). Darnach überfielen in diesem Jahre Newiger und Peter von der Slawke während der Friedensverhandlungen zwischen dem Orden und Polen im Auftrage des Königs mit 200 Pferden Soldau. Vielleicht hatten diese beiden Fredau im Pfandbesitz. Nachfolger des Rothe im Besitze von Fredau war Symon Falkenhayn (Schöffenb. Nr. 1562). Am 6. Februar 149,2 wird ein Vergleich zwischen Herman Drost von wegen seines Herrn, des † Albrecht Rothe, und Symon Falkenhayn geschlossen. Falkenhayn läßt eine Schuld von 75 m. für Herman Drost auf drei Erbe, sein Vorwerk zu Fredau, den Weingarten vor der Stadt und das Erbe in der Großen Gasse, darin er wohnt, nach der Forderung des Meisters Cesarius eintragen. 1424 (Januar 7) sprachen die Bevollmächtigten der Kinder des Herman Rubyt wegen der Forderung, die diese an den Hof zu Fredau hatten, dieser ledig und frei (Schöffenb. Nr. 1709). Im Jahre 1424 bekannte die Symon Falkenhagynne, daß sie dem Cesarius auf die 3 Erbe (Haus in der Großen Gasse, den Weingarten und das Vorwerk Fredau) 467 ungar. Gulden schuldig sei (Sch. Nr. 1727).

In einer Vollmacht der Ritterschaft der Gebiete Thorn und Birglau vom 10. März 1440 werden Lucas Watze1rode von Fredau und Jocusch von Fredau, also zwei Besitzer, genannt (Toeppen, Acten 2 S. 166). Über die Person des Jocusch von Fredau ist nichts Näheres bekannt. 1447 erhielt Jocusch von der Frobele von Lucas Watzelrode 50 gute Mark auf die Bezahlung des Vorwerks zu Fredau, das ihm Jocusch verkauft hat. Den noch bleibenden Kaufrest von 300 geringen Mark sollte Lucas W. an Hans Czeginhals in jährlichen Raten von 30 guten Mark zahlen, bis die 300 m. geringes (sic!) Geldes bezahlt wären (Mitt. d. C.-V. 3. Heft S. 68-69). 1447 folgte dem Lucas Watzelrode im Besitze Lucas Krüger (Maercker a. a. 0.).

[158]Über die Bedeutung des Lucas Watzelrode vgl. u. a. Bender in Heft 3 der Mitteil. S. 66 f.

Cesarius (Czarias) Watzelrode war ein Bruder eines Albrecht W. (Nr. 1722 und 1733 aus dem J. 1424). Nach dem zweiten Eintrage kaufte Cesarius von seinem Bruder Albrecht ein Haus am Ringe, das Cesarius damals bewohnte und das vordem beider Väter gehört hatte. Auf dem Erbe übernimmt Cesarius eine Schuld von 50 m. lötiges Silbers für die Kinder des Friedrich Watzelrode, also war Friedrich W. vermutlich ein Bruder der beiden vorgenannten Brüder. Dieser Friedrich ist wohl derselbe, der 1412-1414 Schöffe war, 1415 Ratmann wurde und 1416 starb. Albrecht und Friedrich W. werden als Brüder auch 1392 genannt (Sch. Nr. 359). Außer dieser Reihe von Brüdern Cesarius, Albrecht, Friedrich - läßt sich noch eine andere Reihe - Olbrecht, Tilman und Lucas Gebrüder - 1427 feststellen (Sch. Nr. 1947). Der nähere genealogische Zusammenhang zwischen beiden Reihen hat sich bisher nicht ermitteln lassen.

Die Reihe, der Cesarius angehört, ist etwa um eine Generation älter als die zweite Reihe. Cesarius war 1405 bereits kunstreicher Meister und Besitzer mehrerer Erbe. Friedrich starb 1416. Aus der zweiten Reihe wird Albrecht als Bruder des Tileman zuerst 1422 genannt (Nr. 1582), 1423 wurde er Schöffe, Tileman wird zuerst 1414 genannt (Nr. 1034), Lucas (s. oben 1427) wurde 1432 Schöffe. Aus dieser Reihe stammt die Mutter des Nic. Coppernicus, Barbara, Tochter des Lucas Watzelrode.
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  • Seite 156: [Wenn Sie unterstrichene Fußnoten anklicken, führt Sie dies zu der Fundstelle im Original.]

  • 3)  Bender nennt nur einen Czarias W. (c. 1400) ohne Angabe der Quelle. Das ist derselbe wie Cesarius.

  • Seite 157: [Wenn Sie unterstrichene Fußnoten anklicken, führt Sie dies zu der Fundstelle im Original.]

  • 4)  Wie Bender (Mitteil. 3. Heft S. 65) dazu kommt, daraus ein Vorwerk "Bergfrede" zu machen, ist nicht ersichtlich.

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Buchbesprechungen.

Liber scabinorum veteris civitatis Thoruniensis 1363-1428. Wydal/ Kazimierz Kaczmarczyk Toru´n 1936 (= Towarzystwo naukowo w Toruniu Fontes 29).

Das älteste erhaltene Schöffenbuch der Altstadt Thorn, das bisher nur in einer durch G. Bender besorgten Abschrift im Thorner Stadtarchiv lag, war 1831 in den Besitz der kaiserlichen Bibliothek zu Petersburg gekommen und befindet sich seit 1924 in der Staatsbibliothek zu Warschau. Die nunmehr vorliegende Ausgabe muß als hervorragendes Verdienst der, Thorner Towarzystwo naukowe gewertet werden. Ohne Einsicht in das Original ist aber weder eine Prüfung der Benderschen Abschrift noch des vorliegenden Druckes möglich.

Das Schöffenbuch ist in hochdeutscher Sprache abgefaßt, von gereimten Versen eingeleitet und umfaßt die Jahre 1363-1428. Wenn auch in den Versen gesagt wird, daß "der Weisen Rat" das Schöffenbuch um des steten Bleibens willen (durch stetis bliben) schreiben ließ, muß man diese Worte doch mehr als formelhafte Einleitung ansehen, wie sie auch häufig genug an der Spitze von Urkunden steht, und also annehmen, daß es auch vordem Schöffenbücher gegeben hat, wenn vielleicht auch nicht in derselben Form wie das vorliegende, zum mindesten seit der Zeit, da Rat und Gericht zwei gesonderte Körperschaften waren, also etwa seit 1303.

Das Schöffenbuch enthält 1997 Einträge über freiwillige Gerichtsbarkeit, wobei aber auch die an der Spitze des Amtsjahres stehenden Mitglieder des Schöffenstuhles mitgezählt sind.



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© 2000   Volker J. Krueger, heim@thorn-wpr.de
letzte Aktualisierung: 23.09.2009